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AGB

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen

Lisa Diner Wedding Flowers
Lisa Nowak-Diner
Simmeringer Hauptstraße 381,
1110 Wien, Österreich

 – nachfolgend Auftragnehmer genannt –

 und ihren Geschäftspartnern

 – nachfolgend Auftraggeber genannt –

 gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Nachfolgend die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

 

1. Vertragsbedingungen

1.1. Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers. Die AGBs werden mit jedem Angebot mitgeschickt und sind auf der Homepage                    www.moodista.at einzusehen.

1.2. Inhalt und Umfang des Vertrages werden schriftlich bestimmt und sind freibleibend.
1.3. Mündliche Absprachen sind bis zur schriftlichen Bestätigung unverbindlich.
1.4. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen, oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder unwirksam werden so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

2. Vertragsabschluss

2.1. Alle Angebote können nur binnen 2 Wochen ab Ausstellungsdatum angenommen werden, es sei denn, dass eine längere Bindung vereinbart wurde. Nebenabreden können nur schriftlich vereinbart werden.

2.2. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Unterfertigung des Angebots und der Bezahlung der Anzahlung. Der Auftragnehmer ist an das an den Auftraggeber gerichtete schriftliche Angebot zur Leistungserbringung solange nicht gebunden, bis die Anzahlung erbracht wurde. Das bedeutet insbesondere, dass Produkte und Termine in dieser Zeit auch anderen Kunden angeboten werden.

3. Vergütung und Zahlung

3.1. Nach Unterfertigung des Angebots ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des vereinbarten Auftragswertes zu leisten (wird mit dem Gesamtbetrag verrechnet). Dieser Betrag wird nach Unterfertigung des Angebots sofort fällig. Der Termin bzw. die Mietgegenstände gelten erst ab dem Zeitpunkt als reserviert bzw. bestätigt, wenn die Anzahlung eingegangen ist.
3.2. 4 Wochen vor der im Angebot festgelegten Veranstaltung ist eine weitere Anzahlung in Höhe von 30% des vereinbarten Auftragswertes zu leisten.
3.3. Spätestens 7 Tage nach Auftragsdurchführung ist der Gesamtrechnungsbetrag (abzüglich der bereits geleisteten Zahlungen) fällig.
3.4. Als Zahlungseingang des Rechnungsbetrages gilt ausschließlich das Datum der Gutschrift auf dem Konto von Anja Hintermeier (moodista).

4. Rücktritt vom Vertrag und Kündigungsrecht

4.1. Der Vertrag muss vom Auftraggeber schriftlich storniert werden. Bei Stornierung nach Vertragsabschluss fallen nachfolgende Stornogebühren an:

        • 30% des Auftragswertes bis zwei Monate vor Mietbeginn.
        • 60% des Auftragswertes bis einen Monat vor Mietbeginn.
        • 75% des Auftragswertes bei weniger als 14 Tagen vor Mietbeginn.
        • 100% des Auftragswertes bei weniger als 7 Tagen vor Mietbeginn.

4.2. Ist der Auftragnehmer gezwungen durch äußere Umstände den Termin abzusagen, so ist er verpflichtet für adäquaten Ersatz zu sorgen. Der Rechnungsbetrag wird trotzdem an den Auftragnehmer gezahlt. Sollte aus terminlichen Gründen kein adäquater Ersatz gefunden werden, ist der Auftraggeber von der Zahlung des Rechnungsbetrages befreit. Bereits an den Auftragnehmer gezahlte Beträge, sind von selbigem ohne Abzüge zurückzuerstatten.

5. Fahrtkosten

Für die Anlieferung und Abholung der Dekoration sowie für Termine wird Kilometergeld von 0,49 EUR pro Kilometer vom Firmensitz Gramatneusiedl zum Veranstaltungsort bzw. Treffpunkt und wieder retour verrechnet.

 6. Unterkunft und Verpflegung

Bei Veranstaltungen mit einer größeren Entfernung (ab 150 km) zum Firmensitz Kottingbrunn, sind dem Auftragnehmer am Veranstaltungstag Zimmer (max. 2 Personen) für die Nächtigung zur Verfügung zu stellen bzw. wird eine Nächtigungspauschale pro Person pro Nacht in Rechnung gestellt.

 7. Dekorationskonzepte

7.1. Leistung
7.1.1. Die Leistung des Auftragnehmers beinhaltet die Erstellung eines Dekorationskonzeptes für die im Angebot vereinbarte Veranstaltung des Auftraggebers.
7.1.2. Die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars dessen Eigentum. Dies gilt insbesondere für Leistungen, die im geistigen Eigentum des Auftragnehmers stehen. Die Auftraggeber sind daher vor Bezahlung des Honorars nicht berechtigt, die vom Auftragnehmer erstellten Ideen, Pläne und Konzepte selbst umzusetzen oder durch Dritte umsetzen zu lassen, oder auf andere Weise zu deren Vorteil zu verwerten, solange nicht alle offenen Rechnungen beglichen sind.
7.1.3. Die Umsetzung des Dekorationskonzeptes für die im Angebot vereinbarte Veranstaltung wird im Angebot explizit festgehalten.
7.1.4. Die im Dekorationskonzept enthaltenen Möbel und Dekorationsmaterialien gelten ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung des Aufbaus als vermietet. Für diese gelten daher für die ab Punkt 8 angeführten Bestimmungen, sofern nicht anders schriftlich festgehalten.

7.2. Auf-und Abbau
7.3. Erfolgt die Anlieferung und der Aufbau durch den Auftragnehmer wird der Transport zum Veranstaltungsort durch den Auftragnehmer durchgeführt. Für am Weg entstandene Schäden trägt der Auftragnehmer die Kosten.
7.4. Der Auftraggeber sorgt für ungehinderten Zugang bei Lieferung und Abholung.
7.5. Die Anbringung durch den Auftragnehmer findet je nach Verfügbarkeit frühestens am Tag vor der Veranstaltung, spätestens am Morgen des Veranstaltungstages statt. Auf das Anbringen am Tag vor der Veranstaltung besteht kein Anspruch, es können allerdings, je nach Verfügbarkeit, die Produkte am Vortag angeliefert und aufgebaut werden.

8. Vermietung

8.1. Gegenstand der Vermietung
8.1.1. Mietgegenstände sind die im Angebot angegebenen Möbel sowie Dekorationsartikel. Die Mietgegenstände stehen im Eigentum des Auftragnehmers.
8.1.2. Die Mietgegenstände werden dem Auftraggeber nur für den vereinbarten Zweck (d.h. zur gewöhnlichen Verwendung auf der vereinbarten Veranstaltung) und für die Dauer der Mietdauer zur Verfügung gestellt.
8.1.3. Eine Anschlussverwendung der Mietgegenstände über den vereinbarten Rückgabetermin hinaus ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde mit dem Auftragnehmer schriftlich vereinbart.

8.2. Mietdauer
8.2.1. Eine Mieteinheit entspricht vier Tagen und gilt, ab persönlicher Abholung bis zur Rückgabe der Ware. Dies gilt auch wenn die Waren, vorzeitig oder ungebraucht retourniert werden. Eine Mieteinheit dauert je von Donnerstag bis Montag. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
8.2.2. Die Mietzeit beginnt mit Übergabe der Mietgegenstände an den Auftraggeber und endet mit Rückgabe an den Auftragnehmer, soweit nicht ausdrücklich ein anderer Beendigungszeitunkt vereinbart wurde.
8.2.3. Bei Dekorationskonzepten (lt. Pkt. 7) beginnt die Mietzeit nach Fertigstellung des Aufbaus durch den Auftragnehmer.
8.2.4. Im Fall einer bei Auftragserteilung nicht vereinbarten Verlängerung der Mietdauer bedarf es der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
8.2.5. Wenn der Auftraggeber das Mietobjekt nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss er zusätzlich zum Mietpreis einen Aufschlag von weiteren 100% des Mietpreises bezahlen. Zudem können Schadensersatzansprüche des Folgeauftraggebers aufkommen.

8.3. Mietpreise/ Mieteinheit
8.3.1. Die Mietpreise werden auf Grundlage der aktuellen Preisliste festgelegt und gelten für eine Mieteinheit, auch wenn die gemieteten Artikel vorzeitig und/oder unbenutzt zurückgegeben werden.
8.3.2. Die Mietpreise beinhalten nicht die Kosten für die Anlieferung und Abholung des Mietgegenstandes zum und vom Veranstaltungsort, es sei denn, es ist ausdrücklich im Angebot vereinbart.
8.3.3. Der Auf- und Abbau des Mietmobiliars ist nicht im Mietpreis enthalten, es sei denn, es ist ausdrücklich ein Preis im Angebot vereinbart.

8.4. Selbstabholung sowie Aufbau- und Abbaukosten
8.4.1. Der Auftraggeber trägt bei Selbstabholung der Mietgegenstände Sorge über die Feststellung von Menge und Unversehrtheit der Mietgegenstände und bestätigt mit der Übernahme die Vollständigkeit und den einwandfreien Zustand dieser. Spätere Mängelanzeigen sind ausgeschlossen und werden nicht anerkannt.
8.4.2. Der Auftraggeber ist für den ordnungsgemäßen Transport der Mietgegenstände verantwortlich. Für den Transport ist ein geschlossenes Fahrzeug vorgeschrieben.
8.4.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich zum Zeitpunkt der Übergabe, die Mietgegenstände umgehend auf Menge und Unversehrtheit zu überprüfen und bestätigt mit der Übergabe die Vollständigkeit und den einwandfreien Zustand dieser. Im Fall des Verzichts auf die Überprüfung ist eine spätere Mängelanzeige ausgeschlossen und wird nicht anerkannt.                                                                                                                   

8.4.4. Beanstandungen sind umgehend schriftlich festzuhalten.                                                                                                         

8.4.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, bestellte Mietgegenstände durch gleichwertige oder höherqualitative Artikel zum Preis der ursprünglich bestellten Ware zu ersetzen, sofern er nicht in der Lage ist die bestellten Mietgegenstände zu liefern.
8.4.6. Alle Maßangaben sind Circa Maße. Der Auftragnehmer behält sich Abweichungen in Maß, Form und Farbe vor, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist.
8.4.7. Wird die Anlieferung von einem Dritten, der vom Auftraggeber damit beauftragt wurde, übernommen, so findet der Gefahrübergang bereits mit der Übergabe der Mietgegenstände an den Dritten statt.
8.4.8. Kommt der Auftragnehmer mit der Übergabe der Mietsache in Verzug, ist eine etwaige Entschädigung des Auftraggebers maximal auf den Betrag des vereinbarten täglichen Mietpreises begrenzt.

9. Sorgfaltspflicht, Prüfungsrichtlinien und Reklamationen

9.1. Der Auftraggeber hat die Mietgegenstände während der Mietzeit ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln.
9.2. Die Mietgegenstände müssen vor Witterung so geschützt werden, so dass keine Schäden entstehen.
9.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Mietzeit dafür Sorge zu tragen, dass die Mietgegenstände nicht durch Dritte beschädigt werden. Jeglicher Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände sind dem Auftragnehmer mitzuteilen.
9.4. Bei längerer Mietzeit hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen die Mietgegenstände ordnungsgemäß zu lagern. Hierfür ist ein abgeschlossener trockener Raum vorgeschrieben.
9.5. Im Fall von besonderer Pflege oder Bedienungsanforderungen sind die Mietgegenstände gegebenenfalls nach Bedienungsanleitung zu gebrauchen. Der Auftraggeber hat sicher zu stellen, dass die Bedienung der Mietgegenstände ausschließlich durch fachlich qualifiziertes Personal erfolgt.
9.6. Die Befestigung von Werbematerial darf ausschließlich durch leicht entfernbare Materialien erfolgen. Die Verwendung von Nägeln, Schrauben, stark adhäsiven Klebstoffen und sonstigen, schwer zu entfernenden Stoffen, ist generell zu unterlassen.
9.7. Mängelanzeigen hat der Auftraggeber bei offenen und versteckten Mängeln nach Entdeckung des Mangels zu erstatten. Der Auftraggeber hat nachzuweisen, dass er die Mängelanzeige unverzüglich erstattet hat. Wird der mangelhafte Artikel trotzdem vom Auftraggeber verwendet, wird die Miete des Artikels um maximal 50% des Mietpreises gemindert, sofern der Mangel umgehend angezeigt wurde und dem Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung eingeräumt wurde.
9.8. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass das Mietgut mehrfach eingesetzt wird und nicht immer neuwertig ist. Normale Gebrauchspuren, die auf dem Einsatz der Ware als Mietobjekt beruhen, stellen keinen Reklamationsgrund dar.

10. Rückgabe, Reinigung,  Verlust & Reperatur

10.1. Nach Ablauf der Mietzeit sind die Mietgegenstände in gleichem Zustand, wie ausgehändigt zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. Wird der vereinbarte Rückgabetermin vom Auftraggeber nicht eingehalten, steht dem Auftragnehmer für die Dauer der Vorenthaltung eine Nutzungsentschädigung in Höhe des täglichen Mietpreises zu. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt
vorbehalten.
10.2. Die vorzeitige Rückgabe der Mietgegenstände führt nicht zur Beendigung des Mietverhältnisses und befreit den Auftraggeber nicht von seinen Pflichten Mehrkosten aufgrund der vorzeitigen Rückgabe sind vom Auftraggeber zu tragen.
10.3. Besteht der Mietauftrag aus einer Vielzahl von Mietgegenständen und eine vollständige Überprüfung auf Vollständigkeit und Unversehrtheit durch den Auftragnehmer ist bei der Rückgabe nicht möglich, ist der Auftragnehmer berechtigt die vollständige Zählung und Schadensfeststellung in den eigenen Geschäftsräumen vorzunehmen. Er garantiert, dass im Zeitraum zwischen Rückgabe und Zählung kein Verlust oder Beschädigung an den Mietgegenständen stattfindet. Über das Ergebnis der Zählung und Schadensfeststellung wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich informieren.
10.4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Mietgegenstände gereinigt an den Auftragnehmer zurück zu geben. Werden diese verschmutzt zurückgegeben, muss der Auftraggeber für die entsprechenden Reinigungskosten aufkommen. Die Reinigung ist gemäss der Pflegeanweisungen bei Aushändigung der Waren durchzuführen.
10.5. Textilien müssen nach deren Benutzung dem Auftragnehmer in trockenem Zustand zurückgegeben werden.
10.6. Erfolgt die Rückgabe des Mietgegenstandes nicht im beschriebenen Zustand, ist Anja Hintermeier (moodista) berechtigt, diesen auf Kosten des Auftraggebers wiederherzustellen. In Fällen extremer Verschmutzung oder Beschädigung behält sich der Auftragnehmer folglich das Recht vor, die zusätzlichen Kosten dem Auftraggeber nachträglich in Rechnung zu stellen.
10.7. Bei Verlust der Mietsache muss der Auftraggeber Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungspreises leisten. Diese richten sich an folgende Sätze:
Mietpreis mal vier.
10.8. Reparaturkosten richten sich je nach Umfang der Beschädigung. Es werden die Kosten für die Wiederherstellung berechnet sowie die benötigten Materialkosten. In der Regel ist dies der Mietpreis mal vier.

 

 11. Haftung des Auftraggebers

11.1. Der Auftraggeber haftet für Beschädigungen oder Verlust der Mietgegenstände bis zur vollständigen Rückgabe an den Auftragnehmer. Er hat den Auftragnehmer über etwaige Beschädigungen des Mietgegenstandes zu unterrichten. Das Gleiche gilt, wenn der Mietgegenstand gestohlen worden ist oder Dritte in irgendeiner Form Rechte an diesem Gegenstand geltend machen.
11.2. Im Fall von Beschädigungen oder Verlust der Mietgegenstände durch Dritte haftet der Auftraggeber.
11.3. Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber Schadensersatzansprüche gegen Dritte an diesen abzutreten.
11.4. Im Fall von reparaturfähigen Beschädigungen hat der Auftraggeber die Reparaturkosten an den Auftragnehmer zu erstatten.
11.5. Im Fall von nicht reparaturfähigen Beschädigungen oder Verlust haftet der Auftraggeber mit dem Neuwert, auf Basis der Wiederbeschaffungskosten.
11.6. Bei Open-Air Veranstaltungen trägt der Auftraggeber das Wetterrisiko.
11.7. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers Veränderungen an den ihm überlassenen Mietgegenständen vorzunehmen. Vorhandene besondere Kennzeichen dürfen vom Auftraggeber nicht entfernt werden.
11.8. Die Mietgegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den Auftraggeber über, sobald dieser die Mietgegenstände in Empfang nimmt.

 

12. Haftung Auftragnehmer

12.1. Der Auftragnehmer ist von der Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Mietgegenstands durch den Auftraggeber, durch vom Auftragnehmer oder Auftraggeber beauftragte Dritte, durch Fehler und/oder Mängel jedweder Art am Mietgegenstand oder durch andere dem Auftragnehmer zuzuschreibende Ursachen befreit. Ausgenommen, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers verursacht
12.2. Verletzungsschäden, Betriebsschäden und/oder Schäden auf Grund entgangenen Gewinns sind von Haftung vollständig ausgeschlossen.
12.3. Der Auftragnehmer haftet nicht in Fällen von höherer Gewalt.
12.4. Zeigt sich bei der Inbetriebnahme der Mietsache oder während der Dauer des Betriebes ein Mangel, den der Auftragnehmer zu vertreten hat, behält sich der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung vor. Kann der Mangel durch den Auftragnehmer nicht behoben werden und macht der Mangel eine Nutzung des Mietgegenstandes unmöglich, so wird die Miete maximal in Höhe des Mietpreises für den mangelhaften Artikel gemindert.

 

13. Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen

13.1. Der Auftraggeber kann den Vertragsschluss, welcher durch Unterzeichnung des Angebotes zu Stande kommt, innerhalb von 14 Tagen, ohne Angabe von Gründen, in Textform (z.B. E-Mail oder postalisch) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss.
13.2. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, welcher zu richten ist an:

Lisa Diner Wedding Flowers
Lisa Nowak-Diner
Simmeringer Hauptstraße 381,
1110 Wien, Österreich

13.3. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzuerstatten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Auftraggeber mit der Absendung seiner Widerrufserklärung, für den Auftragnehmer mit deren Empfang.
13.4. Im Übrigen gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen.

 

14. Schlussbestimmung

14.1. Erfüllungsort ist Wien.
14.2. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Vertragsparteien aus dem Mietvertrag ergebenden Verpflichtungen bzw. Streitigkeiten ist Wien, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
14.3. Auf den geschlossenen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Republik Österreich Anwendung.